Ausbildungsverbund Versorgungswirtschaft Südsachsen gGmbH
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AGB

Einkaufsbedingungen für Leistungen jeder Art auf Rechnung der AVS-Ausbildungsverbund Versorgungswirtschaft Südsachsen gGmbH

1. Bestellungen

1.1. Bestellungen und Erklärungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich ausgelöst bzw. abgegeben werden. Dies gilt für Bestellungen dann nicht, wenn der Bestellwert im Einzelfall 100,00 EUR nicht übersteigt und die Bestellung durch die AVS-Ausbildungsverbund Versorgungswirtschaft Südsachsen gGmbH (AVS) ausgelöst wurde.

Die Wirksamkeit von AGB oder sonstigen Bedingungen der Auftragnehmer gelten, sofern sie den Einkaufsbedingungen der AVS widersprechen, nicht, es sei denn, die AVS hat deren Geltung schriftlich anerkannt.

2. Preisregelungen

2.1. Die vereinbarten Preise gelten grundsätzlich frei Versandanschrift.

2.2. Sind die Preise bei der Bestellung der AVS nicht bekannt, so hat der Auftragnehmer die Preise in einer Auftragsbestätigung verbindlich im Sinne von Punkt 2.1. anzugeben. In diesem Fall kommt das Vertragsverhältnis erst zustande, wenn die AVS die Preise bestätigt hat.

3. Vorbehaltsklausel

Die AVS ist berechtigt, eine Verschiebung der Auftragserfüllung zu verlangen. Sie hat ferner das Recht, sich einseitig von dem Vertrag zu lösen, wenn aufgrund betrieblicher Verhältnisse, die die AVS nicht zu vertreten hat, namentlich bei höherer Gewalt, bei Naturkatastrophen, bei Streik, bei Aussperrung oder Schadenszufügung durch Dritte, die Vertragsdurchführung nicht nur vorübergehend ihren Zweck verloren hat.

Dasselbe gilt, wenn nach Auftragsauslösung Umstände eingetreten sind, wegen denen die AVS die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen unmöglich wurde oder wenn trotz Abmahnung festgestellte positive Vertragsverletzungen des Auftragnehmers festgestellt werden.

Ist der Vertrag aufgelöst, so erhält der Auftragnehmer die Kosten erstattet, die er nachweislich auf den Auftrag verwendet hat, wobei er sich jedoch dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Eine Kostenerstattung im Falle fortgesetzter positiver Vertragsverletzungen des Auftragnehmers findet nicht statt.

4. Termin

4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer hat die AVS unverzüglich zu informieren, wenn erkennbar ist, dass Terminverzögerungen eintreten können.

4.2. Bei Liefer- bzw. Leistungsverzug gilt, sofern nicht ein Fall des § 326 Abs. 2 BGB vorliegt, eine Nachfrist von zwei Wochen als bestimmt, nach deren Ablauf die Annahme der Leistungen verweigert wird. Die AVS wird den Auftragnehmer hierauf besonders hinweisen. Nach Ablauf der Nachfrist wird die AVS Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.

5. Versand

In den Versandpapieren sind die Bestellnummer, das Bestelldatum und die vollständige Versandanschrift der AVS anzugeben.

6. Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Rechnung ist für jeden Auftrag gesondert in zweifacher Ausfertigung an die AVS, Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz, unter vollständiger Angabe der Bestellnummer und des Bestelldatums, einzureichen. Sie darf nicht der Sendung beigefügt oder an eine bestimmte Betriebsabteilung gerichtet werden.

6.2. Für die Ingangsetzung der Zahlungsfrist ist der Tag des Rechnungseinganges oder, wenn dieser später liegt, der Wareneingangstag maßgebend.

6.3. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung mit 2 % Skonto binnen 14 Tagen ab Beginn der Zahlungsfrist, sonst binnen 30 Tagen ohne Abzug.

7. Mängelansprüche

7.1. Mängelansprüche der AVS verjähren in zwei Jahren bei Lieferungen allgemein und bei Leistungen im Sinne von § 634a BGB, in fünf Jahren bei Lieferungen zur Verwendung für ein Bauwerk und bei Leistungen an einem Bauwerk sowie der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistung hierfür, in der regelmäßigen Verjährungsfrist bei allen übrigen Leistungen.

Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.

7.2. Bei Geltendmachung eines Mängelanspruches hat die AVS sofort die

Wahl, Nacherfüllung oder Minderung zu verlangen und das Recht, hierfür

eine verbindliche Frist zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist oder bei dringlichem Erfordernis kann die AVS Selbstvornahme auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten und

Schadenersatz verlangen.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr geht bei Eintreffen der Ware am von der AVS angegebenen

Bestimmungsort über. Bei Leistungen geht die Gefahr nach Abnahme mit

Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls über.

9. Erfüllung durch Dritte

9.1. Die AVS ist befugt, die sich für sie aus der Bestellung oder dem Auftrag ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer das Recht, sich binnen zwei Wochen ab Kenntniserlangung von dem Vertrag zu lösen.

9.2. Der Auftragnehmer darf Bestellungen und Aufträge ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Zustimmung der AVS an Dritte weitergeben, es sei denn, die Zulieferung und Leistung durch Unterauftragnehmer sind handelsüblich.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit zulässig, trägt er die Beweislast dafür, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.

11. Rechte Dritter

Der Auftragnehmer versichert, dass die Lieferung oder Leistung frei von Rechten Dritter ist. Er wird diese Tatsache nach Erfüllung des Auftrages durch Unterschrift gesondert bestätigen.

12. Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der im Auftrag genannte Bestimmungsort. Zahlungsort ist Chemnitz. Ist der Auftragnehmer Vollkaufmann, so gilt Chemnitz als Gerichtsstand vereinbart.

13. Allgemeines

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Besuche, Ausarbeitung von Angeboten, Planungen u. ä. werden, soweit nicht anders vereinbart, Vergütungen nicht gewährt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Ausbildungsverbund Versorgungswirtschaft Südsachsen gGmbH,
Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz, Telefon: +49 371 3806-0, Telefax: +49 371 3806-205
info@suedsachsenwasser.de

Quelle: http://ausbildungsverbund-versorgungswirtschaft-suedsachsen.de/AGB

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